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Wozu braucht ein Beamter eine Dienstunfähigkeitsversicherung ?

Beamte werden dienstunfähig, wenn sie aufgrund ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauernd zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten unfähig sind.

Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er/sie infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er/sie innerhalb weiterer 6 Monate wieder voll arbeitsfähig ist (Bei Vollzugsbeamten gibt es längere Fristen).

-       In dieser Situation leistet die Dienstunfähigkeitsversicherung.

Durch gesetzliche Rahmenbedingungen ist der Dienstherr jetzt verpflichtet, die Möglichkeit der Teildienstfähigkeit (begrenzte Dienstfähigkeit) zu prüfen. Diese hat zur Folge, dass die Arbeitszeit und das Einkommen entsprechend reduziert werden.

-       Hierfür ist eine Absicherung der Teil-Dienstunfähigkeit notwendig.

 


Noch mehr Informationen zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für alle Beamten gleich?

Nein. Es gibt, je nachdem welchen Status der Beamte hat und welches Amt er ausübt, angepasste Klauseln. Beim Verwaltungsbeamten genügt die allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel. Bei Vollzugsbeamten (Polizei, Bundespolizei, Zoll, Feuerwehr oder Justizvollzug) ist die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel erforderlich, wenn der Versicherer eine Leistung bei Vollzugsdienstunfähigkeit erbringen soll.

 

Reicht eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung aus?

Nein. Ein Beamter kann mit einer Erkrankung, die nach herkömmlichen Berufsunfähigkeitsbedingungen zu keiner Leistung führen würde, dienstunfähig sein und in den Ruhestand versetzt werden. Zum Beispiel wenn der Grad der BU weniger als 50 % wäre.

Es ist daher wichtig, dass eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel gewählt wird, da sich der Versicherer hierbei der Entscheidung des Dienstherren unterwirft.

 

Für Beamte auf Widerruf und auf Probe

Ein starker Schutz von Anfang an

Als Beamter auf Widerruf und Beamter auf Probe sindSie beruflich auf einem guten Weg. Sie engagieren sichjeden Tag für das Wohl unserer Gesellschaft. Und wennalles klappt, werden Sie später Beamter auf Lebenszeitmit allen geltenden Versorgungsansprüchen.

Bis es so weit ist, ist Ihre Absicherung eher lückenhaft. Sollte zum Beispiel der Fall eintreten, dass Sie durch unglückliche Umstände arbeitsunfähig werden, hieße das für Sie: Entlassung auf Grund von Dienstunfähigkeit – ohne gesicherte Versorgungsansprüche für Sie und Ihre Familie.

 

Dienstunfähigkeit – ihre Bedeutung und die Folgen für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe

Als Beamter auf Widerruf / Probe werden Sie bei Minderung Ihrer Arbeitskraft durch geistige oder körperliche Schäden, die nicht Folge eines Dienstunfalls sind, als dienstunfähig entlassen.

– ohne gesetzlichen Versorgungsanspruch durch den Dienstherrn.

In diesem Fall werden Sie vom Dienstherrn in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Daraus können Sie nur dann eine Erwerbsminderungsrente beziehen, wenn fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden.

 

Lösung für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe

Bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit haben Sie einen besonders hohen Versorgungsbedarf.

Mit speziell für Beamte auf Wiederruf/ Probe entwickelten Policen können Sie sich im Ernstfall auf die Sicherheit einer Dienstunfähigkeits-Rente verlassen. Parallel starten Sie Ihre privateAltersvorsorge und legen den Grundstock für einenRuhestand ohne finanzielle Sorgen. Damit sind Sie beijedem Versorgungsbedarf auf der sicheren Seite:

- als Beamter auf Widerruf und Beamter auf Probe

- als Beamter auf Lebenszeit

- im Ruhestand mit Ihrem vereinbarten Versorgungsziel

 

 


Termin & Beratung anforden

Für mehr Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung !