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Beihilfe Beamte / ÖD

Krankenversicherung für Beamte, Referendare und den öffentlichen Dienst


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Entscheidung: privat oder gesetzlich

Beamte und Referendare (Beamte auf Widerruf) sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreit, da der Dienstherr für sie die Beihilfe eingerichtet hat.

Aus diesem Grund müssen Sie sich als Beamter entweder freiwillig gesetzlich oder über eine Restkostenversicherung in der privaten Krankenversicherung versichern.


Gesetzliche oder private Krankenversicherung

Waren Sie vor dem Referendariat gesetzlich versichert, könnten Sie auch während des Referendariats in der GKV bleiben. Allerdings beteiligt sich das Land als Ihr Arbeitgeber nicht an den Beiträgen. D.h. Sie müssen den Beitrag voll selbst bezahlen.

Alternativ steht Ihnen die PKV zur Verfügung. Dies bietet Ihnen i.d.R. eine kostengünstigere Lösung! Wenn Sie z.B. 50 % Beihilfe vom Dienstherr erhalten , müssen Sie nur noch die fehlenden 50 % privat absichern.


Beihilfe - Was ist das eigentlich?

Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge. Der Dienstherr beteiligt sich dadurch zu einem bestimmten Prozentsatz an den Kranheitskosten. Für Baden- Württemberg gelten folgende Beihilfesätz:

- Beamte und Referendare 50 %

- berücksichtigungsfähige Ehegatten 50 % bzw. für Beamte die vor dem 31.12.2012 Beamte wurden 70 %

- berücksichtigungsfähige Kinder 80 %

- Beamte mit mindestens 2 Kindern 50 %  bzw. für Beamte die vor dem 31.12.2012 Beamte wurden 70 %

- Pensionäre 70 %