Die eigenen vier Wände oder das neue Kfz werden meist selbstverständlich gegen Schäden oder Diebstahl geschützt und versichert. Doch die digitalen Einfallstore zu Hause oder auf dem Smartphone vernachlässigen die meisten Menschen nach wie vor. Dabei verlagert sich das Leben zunehmend in die digitale Welt. Fast jeder Mensch ist täglich mehrfach online, liest und verfasst Emails samt Anhänge oder nutzt verschiedene Messenger, um mit Freunden zu kommunizieren.
All diese Möglichkeiten bringen auch immer neue Risken mit sich. Fast 40 Prozent der Internetuser waren laut Studie (siehe Grafik) schon einmal von Cyberangriffen betroffen. Mobbing, Betrug und Erpressung sind nur einige Straftaten, die sich dabei immer mehr ins Internet verlagern. Falschbehauptungen und diskreditierende Kommentare über Personen, Fake-Shops oder Datendiebstahl mit anschließender „Lösegeld“-Forderung – Im Schutz der Anonymität kommen die Täter in der digitalen Welt oft ungeschoren davon. Opfer von Cyberattacken müssen hingegen mit Schäden an Seele, Psyche und Geldbeutel leben. Die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher liegen, da viele Nutzer unwissentlich Opfer von Attacken werden – zum Beispiel, durch Datenmissbrauch, Spyware oder Verbreitung von Viren.
Prävention und Absicherung
Die Risken sind vielseitig und Cyberkriminelle finden ständig neue Lücken und Maschen, um sensible Daten auszuspähen oder Identitäten zu stehlen. Unter Cybercrime fallen ebenfalls Anfeindungen in den Sozialen Netzwerken, denen vor allem Kinder und Jugendliche oft schutzlos ausgesetzt sind. Die seelischen Folgen sind hierbei jedoch oft sehr hoch, da sich digitale Kommentare schneller verbreiten und hochschaukeln als ein klassischer Streit auf dem Schulhof. Viele Risiken können Nutzer durch Schutzmaßnahmen reduzieren. Passwörter für das WLAN, die Banking-App oder den Mailaccount sollten mit einem Passwort-Generator erstellt und regelmäßig erneuert werden. Eine Firewall und aktuelle Virensoftware schützen zusätzlich die Hardware.
Da trotz aller Vorsicht nicht ausgeschlossen werden kann, dass man mal auf einen Fake-Shop hereinfällt, Daten in falsche Hände gelangen oder Mobbing im Internet entsteht, sollte das Cyberrisiko auch per Versicherung ausreichend abgedeckt werden. Bestehende Verträge zur Rechtsschutz-, Haftpflicht- oder Hausratversicherung enthalten mitunter den Baustein „Cyber“. Hier wäre Umfang und Bedingungen genau zu prüfen. Da sich „Cybercrime“ sehr dynamisch entwickelt und ständig neue Wege findet, sollte auch der Abschluss einer speziellen Cyberabsicherung geprüft werden.
Vorteile einer Cyberversicherung
Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht
SAK Institut zum Vermögensaufbau und Optimierung von Krankenversicherungen Consulting GmbH
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Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Immobiliardarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
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Im Zuge der Vermittlung bietet die CPS Finanzmanagement GmbH & Co. KG eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
- Kombination aus beidem.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.
Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber.
Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sog. ESIS-Merkblatt mitgeteilt, welches Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Es können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.
Der Vermittler wird unabhängig tätig.
Die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler beinhaltet auch Beratung.
Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO zulässig ist.