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Aktuelles

Pflicht-Check für Biker: Passt die Motorradversicherung noch?

Das Frühlingswetter lockt zur ersten Ausfahrt auf dem Bike, das über die Wintermonate seine verdiente Ruhepause hatte. Wer sein Motorrad mit einem Saisonkennzeichen fährt, startet dieser Tage oft erst in die Saison. Neben dem Sicherheitscheck an Bremsen, Licht und Reifen, sollte auch der (neue) Versicherungsschutz geprüft werden. Eine eventuelle Beitragserhöhung bietet nämlich ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dennoch bleiben viele Biker jahrelang beim selben Anbieter und lassen sich dadurch oft Beitragsersparnisse und/oder bessere Leistungen entgehen. 

Welchen Schutz braucht das Bike?
Je nach Fahrverhalten und Wert des Motorrades sind verschiedene Optionen empfehlenswert:

  • Haftpflichtversicherung (gesetzlich vorgeschrieben): Deckt Schäden ab, die anderen durch das Motorrad zugefügt werden.
  • Teilkaskoversicherung: Übernimmt Schäden durch Diebstahl, Sturm, Brand, Glasbruch oder Wildunfälle.
  • Vollkaskoversicherung: Zusätzlich zu Teilkasko auch Schutz bei selbstverschuldeten Unfällen oder Vandalismus.
  • Rabatt-Schutz: Verhindert eine Höherstufung nach einem Unfall und hält den Schadenfreiheitsrabatt stabil.

Sicherheits-Check zum Saisonstart
Eine gut gewartete Maschine ist zuverlässiger und vor allem sicherer. Vor der ersten Ausfahrt sollten folgende Punkte überprüft werden:

  • Reifenprofil & Luftdruck – mind. 1,6 mm Profil sind vorgeschrieben, mehr ist besser
  • Bremsen & Beleuchtung – Lichter, Bremsbeläge und -flüssigkeit auf volle Funktion checken
  • Kette & Ölstand – Verschleißteile auf Spannung & Schmierung prüfen
  • Schutzkleidung – Helm, Protektoren & Jacke auf Schäden checken
  • Frühjahrs-Check in der Werkstatt – Viele Werkstätten bieten kostengünstige Sicherheitsprüfungen

Wer auf zwei Rädern unterwegs ist, braucht einen starken Schutz – für sich, sein Bike und das eigene Budget.




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Erstinformationen

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht

1. Name, Anschrift und Kontaktdaten:

SAK Institut zum Vermögensaufbau und Optimierung von Krankenversicherungen Consulting GmbH
Geschäftsführung: Franz Palinkas
Greutweg 42
72669 Unterensingen
Tel.: 07022 9774377
Fax: 07022 9774388
E-Mail: CPS@cpsonline.de

Die SAK Institut zum Vermögensaufbau und Optimierung von Krankenversicherungen Consulting GmbH ist geschäftsführende Gesellschafterin der
CPS Finanzmanagement GmbH & Co. KG (Anschrift wie oben).

2. Tätigkeitsart:

Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Immobiliardarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung. (GewO)

3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:

Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-AZII-V5UWO-46
Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittlung: D-F-175-E16R-30
Vermittlerregisternummer Immobiliardarlehensvermittlung: D-W-175-C1QS-67

Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info

4. Erlaubnisbehörde:

Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart

5. Schlichtungsstellen:

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Barmbeker Straße 2, 2. OG, 22303 Hamburg

6. Beratung bei der Versicherungsvermittlung:

Im Zuge der Vermittlung bietet die CPS Finanzmanagement GmbH & Co. KG eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.

7. Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler:

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
- Kombination aus beidem.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

8. Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung und ggf. -beratung:

Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

9. Leistungsentgelt / Kosten bei der Immobiliardarlehensvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber.
Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sog. ESIS-Merkblatt mitgeteilt, welches Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Es können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

10. Produktauswahlpalette bei der Immobiliardarlehensvermittlung:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

11. Beratung bei der Immobiliardarlehensvermittlung:

Die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler beinhaltet auch Beratung.

12. Emittenten und Anbieter:

Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO zulässig ist.

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