direkt zum Seiteninhalt
Logo von CPS Finanzmanagement GmbH & Co.KG- Ihr unabhängiger Partner für Versicherungen | Investment | Vorsorge
Aktuelles

Starkregen – das elementare Risiko fürs Haus

Der Wonnemonat Mai bringt nicht nur viel Sonne, sondern markiert auch den Start der Starkregensaison. Hausbesitzer schauen in dieser Zeit einmal mehr an den Himmel, ob Wetterextreme ihr Hab und Gut gefährden. Und die Zahlen weisen darauf hin: Allein im Juni und Juli gibt es laut Wetterdienst regelmäßig über 200 Starkregenereignisse pro Monat. Sintflutartige Regenfälle sorgen dann für überflutete Keller, beschädigte Gebäude und immense finanzielle Schäden.

Wer sich auf die Wohngebäudeversicherung verlässt, wiegt sich oft in falscher Sicherheit. Denn diese deckt zwar Sturm- und Hagelschäden ab – doch ohne den Zusatzbaustein „Elementarschutz” bleibt man bei Überschwemmungen, Rückstau oder Erdrutschen auf den Kosten sitzen.

Bundesweites Risiko
Laut Experten treten Wetterextreme immer häufiger auch abseits klassischer Hochwassergebiete auf. Schon ein einziger Starkregen kann harmlose Bäche in reißende Ströme verwandeln. Selbst höher gelegene Wohngegenden sind betroffen, wenn das Kanalsystem die Wassermassen nicht mehr bewältigt. Die Sturzfluten im Ahrtal 2021 zeigten, wie unberechenbar Naturgefahren sind und wie hoch das Ausmaß an Menschen und Gebäuden sein kann.

Oft unterschätzt und dabei aber besonders gefährlich ist der Rückstau. Steigt das Wasser aus dem überlasteten Kanalnetz in Keller oder Erdgeschoss, sind die Schäden enorm – und ohne Elementarschutz nicht versichert.

Welche Schäden deckt der Elementarschutz ab?

  • Starkregen und Überschwemmung
  • Hochwasser und Rückstau
  • Erdrutsch und Schneedruck
  • Erdsenkung und Lawinen

Die Schäden am Gebäude übernimmt der Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung. Schäden an Möbeln, Elektrogeräten oder anderen Haushaltsgegenständen sind über den Elementarschutz in der Hausratversicherung abgesichert. Viele Hausbesitzer glauben, dass sie nicht in einem gefährdeten Gebiet wohnen – und riskieren damit hohe finanzielle Verluste. Dabei kann Starkregen überall auftreten, was den Elementarschutz für jeden Hausbesitzer zum sinnvollen Zusatzbaustein macht. 

Schnelle Maßnahmen für mehr Sicherheit

  • Elementarschaden-Schutz prüfen und ergänzen
  • Rückstausicherung installieren
  • Kellerfenster und Lichtschächte abdichten
  • Notfallmaßnahmen planen (z. B. Sandsäcke, Pumpen, Hochwasserschutz für Türen)

Wer jetzt handelt, erhöht sein Sicherheitsgefühl – auch außerhalb der Starkregensaison – und weiß um finanzielle Hilfe, wenn Unwetter das Heim schädigen.




[ zurück ]
 

Erstinformationen

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht

1. Name, Anschrift und Kontaktdaten:

SAK Institut zum Vermögensaufbau und Optimierung von Krankenversicherungen Consulting GmbH
Geschäftsführung: Franz Palinkas
Greutweg 42
72669 Unterensingen
Tel.: 07022 9774377
Fax: 07022 9774388
E-Mail: CPS@cpsonline.de

Die SAK Institut zum Vermögensaufbau und Optimierung von Krankenversicherungen Consulting GmbH ist geschäftsführende Gesellschafterin der
CPS Finanzmanagement GmbH & Co. KG (Anschrift wie oben).

2. Tätigkeitsart:

Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Immobiliardarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung. (GewO)

3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:

Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-AZII-V5UWO-46
Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittlung: D-F-175-E16R-30
Vermittlerregisternummer Immobiliardarlehensvermittlung: D-W-175-C1QS-67

Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info

4. Erlaubnisbehörde:

Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart

5. Schlichtungsstellen:

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Barmbeker Straße 2, 2. OG, 22303 Hamburg

6. Beratung bei der Versicherungsvermittlung:

Im Zuge der Vermittlung bietet die CPS Finanzmanagement GmbH & Co. KG eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.

7. Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler:

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
- Kombination aus beidem.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

8. Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung und ggf. -beratung:

Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

9. Leistungsentgelt / Kosten bei der Immobiliardarlehensvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber.
Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sog. ESIS-Merkblatt mitgeteilt, welches Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Es können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

10. Produktauswahlpalette bei der Immobiliardarlehensvermittlung:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

11. Beratung bei der Immobiliardarlehensvermittlung:

Die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler beinhaltet auch Beratung.

12. Emittenten und Anbieter:

Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO zulässig ist.

Erstinformation speichernweiter zur Homepage